Bad Köstritz (bis 1926 Köstritz) liegt am Fluss Weiße Elster im thüringischen Landkreis Greiz, nördlich von Gera
Bundesland
Landkreis
Einwohner
3723 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
07586
Vorwahl
036605
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Köstritz – Öffnungszeiten
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Die Stadt Bad Köstritz hat ein Verfahren zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet, um planungsrechtliche Voraussetzungen für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) nördlich des Chemiewerkes Bad Köstritz zu schaffen. Dies betrifft eine Fläche von etwa 6,6 ha, die bisher landwirtschaftlich genutzt wird. Die Änderung soll den Energiebedarf des Chemiewerkes durch regenerative Quellen decken und den Standort stärken. Ein Bebauungsplan für das Sondergebiet PV-FFA wird parallel aufgestellt, und eine Umweltprüfung wird durchgeführt.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.